Für die Gemeinschaft
Irgendwo in Deutschland: Ein Fluss tritt über die Ufer und flutet Industrieareale. Einsatzkräfte des THW kämpfen gegen die Fluten und legen das Firmengelände trocken. Diese und ähnliche Einsätze gehören im THW zum Alltag. Wann immer technische Hilfe benötigt wird, ist das THW vor Ort. Diese Hilfe ist nur mit Ihrer Unterstützung, der Bereitschaft der Arbeitgeber, zu leisten.
Die meisten unserer Einsatzkräfte sind Arbeitnehmer. Ihre Unternehmen stellen sie für ihre Einsätze und Weiterbildungen von der Arbeit frei. Auf diese Weise übernehmen Sie als Unter-nehmen seit mehr als 60 Jahren gesellschaftliche Verantwortung, das ist gelebte „Corporate Social Responsibility“.
Als Arbeitnehmer: motiviert,
belastbar, gut ausgebildet
Wer Einsätze durchsteht kapituliert nicht so leicht vor beruflichen Herausforderungen:
THW-Angehörige übernehmen als Führungskräfte Verantwortung, gleichzeitig schweißt ein Einsatz die Gruppe als
Teamplayer zusammen.
Bei uns werden solide handwerkliche Fähigkeiten geschult. Dabei ist „handwerklich“ nicht nur wörtlich zu verstehen: Neben Gabelstapler-Führerschein, Kettensägen-Ausbildung und Erste-Hilfe-Kursen können unsere Einsatzkräfte ihre Kenntnisse in Methodik/Didaktik, Arbeitssicherheit oder Konfliktbewältigung vertiefen – kostenlos.
Außerdem werden Soft-Skills und Stressresistenz trainiert. Immer mehr dieser Fortbildungen werden von Trägern wie der IHK anerkannt. Das Ehrenamt im THW ist damit ein Doppelnutzen für Beruf und Freizeit.
THW-Gesetz und Arbeitgeber
Durch das ehrenamtliche Engagement beim THW dürfen weder Arbeitgebern noch Arbeitnehmern Nachteile entstehen.
Die Zusammenarbeit zwischen THW, Arbeitgeber und Arbeitnehmer wird durch das THW-Gesetz geregelt. Einsätze, Übungen oder Weiterbildungen fallen häufig während der Arbeitszeit an: Damit unsere Helfer daran teilnehmen können, stellt das Gesetz die Arbeitnehmer frei.
Zum Ausgleich werden privaten Arbeitgebern das Gehalt und die Beiträge zur Sozialversicherung auf Antrag erstattet. Die Interessen der Unternehmerseite bleiben im Blick.
Fragen und Antworten
Muss ich meinen Mitarbeiter für Einsätze und Ausbildung freistellen?
Ja. Arbeitgeber sind dazu verpflichtet ihre Mitarbeiter für THW-Tätigkeiten freizustellen.
Wie kann ich denn dann mit meinem Mitarbeiter planen?
Für Ausbildungen und Lehrgänge werden die Diensttermine lange vorher per Dienstplan bekannt gegeben. So können diese in Schichtplänen o.ä. berücksichtigt werden. I.d.R. finden diese aber auch nicht während der Arbeitszeit statt. Einsätze sind naturgemäß nicht planbar.
Hat mein Mitarbeiter Anspruch auf Lohnfortzahlung?
Ja. Dem Mitarbeiter ist der Arbeitslohn so weiterzuzahlen, als wenn er zur Arbeit erschienen wäre.
Bekomme ich das Geld wieder?
Ja. Privaten Arbeitgebern wird der Arbeitslohn einschließlich der Sozialabgaben auf Antrag erstattet. Sprechen Sie dazu den Ortsverband Ihres Mitarbeiters an. In der Regel erhalten Sie aber einige Tage nach dem ersten Fernbleiben ihres Mitarbeiters automatisch ein Schreiben der betreffenden THW-Geschäftsstelle.
Habe ich denn überhaupt irgendwas von der THW-Mitwirkung meines Mitarbeiters?
Natürlich. Ihr Mitarbeiter erwirbt beim THW Fähigkeiten und Kenntnisse, die auch für Sie wertvoll sind. Fachausbildungen, Führungsausbildungen, soziale Fähigkeiten und Teamwork gehören dazu.
Und wo ist das alles rechtlich geregelt?
Die Mitwirkung im THW ist im THW-Gesetz geregelt.