Der Stellvertretende Ortsbeauftragte (stv. OB)

ist Leiter des OV-Stabes bzw. der LuK OV und Abwesenheitsvertreter des OB. In seiner Abwesenheit nimmt er dessen Funktion und Aufgaben wahr.

  • Er ist verantwortlich für den inneren Dienst im OV, sowie für die Einsatzbereitschaft und Ausbildung des OV-Stabes.
  • Weisungsbefugnis gegenüber den Mitgliedern des OV-Stabes bzw. des LuK-Stabes   
  • Der stv. OB ist dem OB gegenüber für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft des OV-Stabes bzw. des LuK-Stabes verantwortlich.
  • Der stv. OB sorgt für die Ausbildung der Mitglieder des OV-Stabes entsprechend den Vorschriften und den für die Ausbildung getroffenen Regelungen, indem er insbesondere den Ausbildungsstand ermittelt und den Ausbildungsbedarf feststellt, die Ausbildung ggf. durchführt oder überwacht, 
  • Der stv. OB hat durch entsprechende Weisungen und Kontrollen die materielle Einsatzbereitschaft des OV-Stabes jederzeit sicherzustellen. Schäden und Verluste hat er zu melden. 
  • Der stv. OB ist verantwortlich für die Durchführung der dem OV-Stab übertragenen Einsatzaufgaben, indem er insbesondere die Alarmierung des LuK-Stabes OVgemäß Alarmordnung sicherstellt,
  • die Einsatzbereitschaft der OV-Einheiten feststellt und meldet,
  • Einheiten/Teileinheiten anforderungs- und fachgerecht entsendet,
  • die Alarmierung, Nachalarmierung bzw. Ablösung von OV-Kräften sicherstellt,
  • Verbindung zum Anforderer / Bedarfsträger und ggf. zu den übergeordneten THW-LuK-Stäben aufnimmt,
  • entsendet den/die Fachberater/in im Auftrag des OB
  • die erforderlichen Einsatz- und Lagemeldungen in die THW-Struktur absetzt,
  • die Öffentlichkeitsarbeit auf OV-Ebene initiiert,
  • die OV-Logistik für die eigenen Kräfte und für ggf. beigestellte Einheiten regelt
  • Bei Einsätzen übernimmt der stv. OB eine Stabsfunktion in dem LuK-Stab OV

Der stv. OB koordiniert die Zusammenarbeit zwischen OV und Jugendgruppe, indem er insbesondere: 

  • Kontakt zu Jugendbetreuer/in und Jugendgruppenleiter/ in hält. 
  • die Wahrnehmung der THW-Interessen in der Jugendarbeit sicherstellt
  • die allgemeine Nachwuchsförderung und Ausbildung der Junghelfer/innen unterstützt..

N. N.