Die Ortsjugendbeauftragte (OJB)
ist für die Nachwuchsförderung und Ausbildung der Junghelfer/innen des OV zuständig.
Die OJB ist verpflichtet:
- die Junghelfer/innen in allen Angelegenheiten zu betreuen und entsprechend den Aufgaben des THW auszubilden.
- die Ausbildungsplanung mit dem Ausbildungsbeauftragten abzusprechen.
- unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen das wohlverstandene Interesse des einzelnen Junghelfers zu fördern.
- mit seinem Gesamtverhalten vorbildlich auf die Junghelfer/innen einzuwirken.
- Sie wird durch die Führungskräfte und Helfer/ innen des OV bei der Erfüllung der Aufgaben unterstützt.
- Sie teilt die Aufsichtspflicht über die Jugendgruppe paritätisch mit dem/r Jugendgruppenleiter/ in.
- Sie stellt die materielle Ausstattung der Jugendgruppe und deren Wartung und Pflege sicher.
- Bei Einsätzen übernimmt der OJB auf Weisung eine Stabsfunktion in dem LuK-Stab OV.