Die Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit
ist für die interne und externe Öffentlichkeitsarbeit sowie für Maßnahmen zur Helfererhaltung, -werbung und -reaktivierung des OV zuständig.
Zur Erfüllung der Aufgaben ist sie in geeigneter Weise in den Informationsfluss des OV einzubinden.
Die BÖ unterstützt den OB bei allen öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen. Hierzu gehören insbesondere:
- Helfer-, Junghelferwerbung
- Helfererhaltung und Reaktivierung ehemaliger Helfer/innen
- Kontaktpflege zu örtlichen Medien,
- Pressearbeit und Mitwirkung an Veröffentlichungen und Publikationen für organisationsinterne und externe Medien,
- Organisation von zielgruppenorientierten Präsentationen (Vorträge, Werbe- und Informationsveranstaltungen), insbesondere Themenauswahl, Ablaufgestaltung, Moderation, Gästebetreuung.
- Sie stellt durch „interne ÖA“ den THW-internen Informationsfluss in seinem Zuständigkeitsbereich sicher.
- Sie dokumentiert die Aktivitäten des OV und archiviert dies.
- Zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben wird der BÖ, nach Absprache mit dem Vorgesetzten, durch weitere Helfer/innen des OV zeitbegrenzt unterstützt.